Hauswirtschaftliche Leistungen

 

Hauswirtschaftliche Leistungen sind keine Pflichtleistung der Grundversicherung. Eine allfällige Zusatzversicherung bei der Krankenkasse kommt eventuell ganz oder teilweise für diese Kosten auf. Wer Mitglied unserer Spitex-Organisation ist, profitiert von einem vergünstigten Tarif. Neumitglieder können durch die einmalige Zahlung von 3 Jahresbeiträgen vom Mitgliederbeitrag profitieren (nach Eingang der Beitragszahlung). Der Beitrag für das laufende Jahr gilt damit als bezahlt.

Wenn jemand aufgrund von Krankheit, Unfall, Rekonvaleszenz oder Spitalentlassung im Haushalt anfallende Arbeiten nicht mehr selbständig ausführen kann, bieten wir Hilfe und Unterstützung an.

Folgende Leistungen werden von den Mitarbeitenden der Spitex nach einer Bedarfsabklärung ausgeführt:

Ernährung

  • Frühstück zubereiten
  • Küche aufräumen
  • Geschirr abwaschen (ev. unter Mithilfe des Klienten/der Klientin)
  • Kontrolle von Lebensmittel im Kühlschrank

Wochenkehr

  • Staubsaugen und Abstauben
  • Böden feucht aufnehmen
  • Badewannen, Dusche, Lavabo, WC reinigen
  • Spiegelschrank aussen reinigen
  • Küchenschränke aussen reinigen
  • Kühlschrank innen reinigen

Wäsche

  • Kleider in Ihrer Waschmaschine waschen
  • Wäsche bügeln, falten

Folgende Leistungen werden NICHT ausgeführt:

  • Frühlingsputz
  • Geschirr von mehreren Tagen abwaschen
  • Zimmer von Kindern ab 16 Jahren reinigen
  • Garten- und Balkonpflege
  • Fenster reinigen
  • Küchenschränke innen reinigen
  • Ausräumen von Kellern