Pflegerische Leistungen
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Pandemie medizinisch nicht absolut notwendige Massnahmen gekürzt oder gar gestrichen werden können. Weitere Informationen finden Sie im gemeinsamen Schreiben der Glarner Spitex-Basisorganisationen an die Klienten.
Im Rahmen des Krankenversicherungsgesetzes werden die Leistungen der Pflege von der Grundversicherung der Krankenkasse gedeckt. Diese Leistungen werden von der Spitex direkt der Krankenkasse verrechnet. Die Krankenkasse stellt den Selbstbehalt und die Franchise dem/der Versicherten in Rechnung.
Abklärung und Beratung
Bevor Spitex-Leistungen erbracht werden, klärt eine Fachperson den genauen Bedarf an Pflegeleistungen ab. Diese Abklärung wird schriftlich festgehalten und regelmässig aktualisiert. Diese Bedarfsabklärung ist gesetzlich vorgeschrieben und garantiert, dass die betroffene Person weder unter- noch überversorgt wird.
Behandlungspflege
Die Behandlungspflege umfasst folgende Leistungen gemäss ärztlicher Verordnung:
- Wundversorgung und Verbandwechsel
- Verabreichen von Injektionen und Infusionen
- Überwachen der Medikamenteneinnahme (inkl. Richten/Abgabe)
- Messung der Vitalzeichen (Blutdruck, Puls, Temperatur, Gewicht)
- Blutzuckerbestimmung
- Massnahmen der Störung der Blasen- oder Darmentleerung
- Beratung und Instruktion von Patienten und Angehörigen
- Unterstützung und Begleitung in Krisensituationen
- Einüben von Bewältigungsstrategien
Grundpflege
Die Grundpflege umfasst folgende Leistungen gemäss ärztlicher Verordnung:
- Körper- und Mundpflege
- An- und Auskleiden
- Dekubitusprophylaxe
- Betten und Lagern
- Kontrollbesuche
- Erarbeiten einer Tagesstruktur
- Trainieren von Alltagsverrichtungen
Gemäss dem Spitex-Grundsatz Hilfe zur Selbsthilfe fördern wir die Wiedererlangung Ihrer Selbständigkeit.