Pflegerische Leistungen

Im Rahmen des Krankenversicherungsgesetzes werden die Leistungen der Pflege von der Grundversicherung der Krankenkasse gedeckt. Diese Leistungen werden von der Spitex direkt der Krankenkasse verrechnet. Die Krankenkasse stellt den Selbstbehalt und die Franchise dem/der Versicherten in Rechnung.

Abklärung und Beratung
Bevor Spitex-Leistungen erbracht werden, klärt eine Fachperson den genauen Bedarf an Pflegeleistungen ab. Diese Abklärung wird schriftlich festgehalten und regelmässig aktualisiert. Diese Bedarfsabklärung ist gesetzlich vorgeschrieben und garantiert, dass die betroffene Person weder unter- noch überversorgt wird.

Behandlungspflege
Die Behandlungspflege umfasst folgende Leistungen gemäss ärztlicher Verordnung:

  • Wundversorgung und Verbandwechsel
  • Verabreichen von Injektionen und Infusionen
  • Überwachen der Medikamenteneinnahme (inkl. Richten/Abgabe)
  • Messung der Vitalzeichen (Blutdruck, Puls, Temperatur, Gewicht)
  • Blutzuckerbestimmung
  • Massnahmen der Störung der Blasen- oder Darmentleerung
  • Beratung und Instruktion von Patienten und Angehörigen
  • Unterstützung und Begleitung in Krisensituationen
  • Einüben von Bewältigungsstrategien

Grundpflege
Die Grundpflege umfasst folgende Leistungen gemäss ärztlicher Verordnung:

  • Körper- und Mundpflege
  • An- und Auskleiden
  • Dekubitusprophylaxe
  • Betten und Lagern
  • Kontrollbesuche
  • Erarbeiten einer Tagesstruktur
  • Trainieren von Alltagsverrichtungen

Gemäss dem Spitex-Grundsatz Hilfe zur Selbsthilfe fördern wir die Wiedererlangung Ihrer Selbständigkeit.